Unsere Gemeindevertretung ist die politische Vertretung unserer Gemeindebürger sowie das Organ der Gemeinde. Sie ist keine Behörde im institutionellen Sinne. Die Gemeindevertretung entscheidet
über die Verwaltung der Gemeinde, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (ausschließlich im eigenen Zuständigkeitsbereich) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung
im Auftrage des Staates zuweist (übertragene Zuständigkeit oder Auftragsangelegenheiten), betroffen sind (Allzuständigkeit der Gemeinde) und nicht der Bürgermeister zuständig ist (Organzuständigkeit
der Gemeindevertretung). Die Gemeindevertretung beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Gemeinde über Angelegenheiten, die nicht laufend anfallen und grundlegende Bedeutung haben oder erhebliche
Verpflichtungen für die Gemeinde beinhalten.
Unsere Gemeindevertretung besteht aus dem Vorsitzenden (Bürgermeister) und aus den gewählten Mitgliedern. Die Größe einer Gemeindevertretung wird durch die jeweilige Gemeindeordnung bestimmt und
richtet sich wesentlich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Die Rodenäser Gemeindevertretung besteht in der aktuellen Legislaturperiode (bis 2028) aus neun gewählten Mitgliedern sowie drei bürgerlichen Mitgliedern in den verschiedenen Ausschüssen.
Die konstituierende Sitzung der bei der Kommunalwahl 2023 neu gewählten Gemeindevertretung fand am 08.06.2023 im Gemeindehaus statt.
Das Ergebnis der Wahl ist auf der Internetseite des Amtes Südtondern veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar:
Gemeindewahlen Gemeindewahl in Gemeinde Rodenäs (wahlen-sh.de)
Erklärung der Abkürzungen:
AWR Allgemeine Wählergemeinschaft Rodenäs
WG I Wählergemeinschaft I Rodenäs
- Zusammensetzung der Gemeindevertretung Rodenäs
- Einladungen zu Sitzungen
- Protokolle
Aufzurufen über die folgende Verknüpfung:
http://www.amt-suedtondern.de/index.phtml?La=1&sNavID=1639.61&mNavID=1639.8&object=tx|1639.65&sub=0